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VG Braunschweig, 11.06.2008 - 2 A 331/07 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Feuerwehrzufahrt - Kfz-Umsetzung/Abschleppkosten - Parkthemen - Parken im OWi-Recht - Privates Abschleppen
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- BVerwG, 12.07.1973 - I C 23.72
Rechtsmittel
Auszug aus VG Braunschweig, 11.06.2008 - 2 A 331/07
Da eine Einzelmaßnahme zur Gefahrenabwehr keinen höheren Grand an Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erfordert als die Rechtsvorschrift, kann im Regelfall schon aus der der Gefahrenabwehr dienenden (abstrakten) gesetzlichen Bestimmung auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr geschlossen werden (vgl. BVerwG, Urt. vom 12.07.1973 - 1 C 23.72 -, DVBl. 1973, 857), es sei denn, der Eintritt eines Schadens ist wegen besonderer Umstände des Einzelfalles unwahrscheinlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 03.07.1989 - 6 OVG A 118/86 -). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1986 - 6 B 1/86
Auszug aus VG Braunschweig, 11.06.2008 - 2 A 331/07
Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eintreten wird, wobei der Eintritt des Schadens weder gewiss zu sein braucht, noch unmittelbar bevorstehen muss (OVG Lüneburg, Beschl. vom 17.01.1986 - 6 B 1/86 -, BauR 1986, 684).